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   LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18   

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LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18 (https://dejure.org/2019,41477)
LG Traunstein, Entscheidung vom 21.01.2019 - 3 O 1296/18 (https://dejure.org/2019,41477)
LG Traunstein, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 3 O 1296/18 (https://dejure.org/2019,41477)
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  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18
    a) Hierfür ist erforderlich, dass der sonstige am Vertrag nicht selbst beteiligte Dritte dem anderen Teil eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts oder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss des anderen Teils bedeutsam gewesen sind, geboten oder in zurechenbarer Weise den Eindruck vermittelt hat, er werde persönlich mit seiner Sachkunde die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts selbst dann gewährleisten, wenn der andere Teil dem Geschäftsherrn nicht oder nur wenig vertraut oder sein Verhandlungsvertrauen sich als nicht gerechtfertigt erweist (BGH, Urteil vom 29.01.1997 - VIII ZR 356/95: Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers, der nach dem Verkauf eines Fahrzeuges durch einen Angestellten unter Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens maßgeblichen Einfluss auf den Weiterverkauf des betreffenden Fahrzeuges nimmt; BGH, Urteil vom 17.06.1991 - II ZR 171/90; MüKoBGB/Emmerich BGB § 311 Rn. 173).
  • OLG München, 20.06.2017 - 8 U 1706/17

    Anspruch auf Nacherfüllung

    Auszug aus LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18
    Unabhängig davon, ob vorliegend die vom BGH entwickelten Grundsätze der Haftung für Anlageprospekte im engeren Sinne anwendbar sind (so LG Traunstein, Urteil vom 27.06.2018 - 5 O 2425/17; vgl. auch OLG München, Verfügung vom 10.07.2017 - 8 U 1706/17), liegen die Voraussetzungen des § 311 Abs. 3 S. 1-2 BGB - wobei § 311 Abs. 3 S. 2 BGB nicht abschließend formuliert ist ("insbesondere") - durch Inanspruchnahme eines besonderen Vertrauens, das die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss erheblich beeinflusst hat, und des nicht unerheblichen eigenen Interesses der Beklagtenseite vor.
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18
    "[...] Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, sind Verwaltungsakte in den Grenzen ihrer Bestandskraft für andere Gerichte und Behörden bindend (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH NJW-RR 2007, 398, 399 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18
    a) Das Gericht schließt sich zum Schadensbegriff den Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96 an:.
  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auszug aus LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18
    Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluß eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, daß die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (vgl. Hagen, Die Drittschadensliquidation im Wandel der Rechtsdogmatik, S. 165; Lange, a.a.O., § 1 III 2; Staudinger/Medicus, BGB, 12. Aufl., § 249 Rdn. 9; in dieser Richtung z.B. BGH, Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663/664).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18
    Insoweit besteht eine Vergleichbarkeit zur strafrechtlichen Bewertung solcher Konstellationen im Rahmen des Betrugstatbestandes (vgl. nur BGHSt 16, 321/325 ff.).
  • LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 3447/16

    Abgasskandal; Anfechtung; Rücktritt; Schadensersatz

    Auszug aus LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18
    Das LG Braunschweig führt in seinem Urteil vom 17.01.2018 - 3 O 3447/16 hierzu beispielsweise Folgendes aus:.
  • BGH, 17.06.1991 - II ZR 171/90

    Eigenhaftung des Vertreters; Verschulden bei der Anbahnung von

    Auszug aus LG Traunstein, 21.01.2019 - 3 O 1296/18
    a) Hierfür ist erforderlich, dass der sonstige am Vertrag nicht selbst beteiligte Dritte dem anderen Teil eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts oder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss des anderen Teils bedeutsam gewesen sind, geboten oder in zurechenbarer Weise den Eindruck vermittelt hat, er werde persönlich mit seiner Sachkunde die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts selbst dann gewährleisten, wenn der andere Teil dem Geschäftsherrn nicht oder nur wenig vertraut oder sein Verhandlungsvertrauen sich als nicht gerechtfertigt erweist (BGH, Urteil vom 29.01.1997 - VIII ZR 356/95: Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers, der nach dem Verkauf eines Fahrzeuges durch einen Angestellten unter Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens maßgeblichen Einfluss auf den Weiterverkauf des betreffenden Fahrzeuges nimmt; BGH, Urteil vom 17.06.1991 - II ZR 171/90; MüKoBGB/Emmerich BGB § 311 Rn. 173).
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